{"product_id":"testpaket-pasta-barilla-specialita-italienisch-nudeln-9-pack-x-500-g","title":"Barilla TESTPAKET Pasta Specialità italienisch Nudeln 9 pack x 500 g Kurze Pasta Original","description":"\u003cp\u003e\u003cstrong\u003eBarilla TESTPAKET Pasta Specialità italienisch Nudeln 9 pack x 500 g Kurze Pasta Original\u003c\/strong\u003e ist eine original italienische Spezialität von Barilla. Ideal für Kundinnen und Kunden in Deutschland, die italienische Originalprodukte online kaufen möchten.\u003c\/p\u003e\u003ch3\u003eProduktvorteile\u003c\/h3\u003e\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eDie Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers mit den Informationen in deutscher Sprache versehen werden müssen. Eine zusätzliche Etikettierung ist unnötig, wenn das Produkt mehrsprachig bedruckt ist und die deutsche Kennzeichnung den Anforderungen der LMIV entspricht.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eEIGENSCHAFTEN - Lange Nudeln mit einer Konsistenz, die dank einer sorgfältigen Auswahl von Hartweizen immer bissfest ist, mit einer Kochzeit von 9 Minuten. Wir achten entlang der gesamten Lieferkette sehr darauf, Lebensmittelqualität und -sicherheit zu gewährleisten\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eEMPFOHLENE MENGE - Als Grundlage der Mittelmeerdiät sind Nudeln eine Getreidequelle und haben einen niedrigen Natrium- und Fettgehalt. Die empfohlene Portion für einen durchschnittlichen Erwachsenen beträgt 80-85 g\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eEGINETTE - Barilla Reginette sind eine lange Nudelform, die durch eine Locke an den Enden verstärkt wird, die auch nach dem Kochen gut definiert bleibt. Dadurch entsteht eine Kombination verschiedener Texturen zwischen den gewellten Rändern und dem flachen Mittelteil, ideal, um selbst die begehrtesten Saucen zu verfeinern\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eIDEAL ZU - Vollmundigen Gewürzen, von denen sie die Fülle und Harmonie der Aromen auf ganz persönliche Weise zu unterstreichen wissen. Die Garnelen-Paprika-Königinnen sind ein origineller und raffinierter erster Gang, aber gleichzeitig recht schnell zubereitet\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\u003ch3\u003eOriginalbeschreibung\u003c\/h3\u003e\u003cdiv class=\"product-description-original\"\u003eDie Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers mit den Informationen in deutscher Sprache versehen werden müssen. Eine zusätzliche Etikettierung ist unnötig, wenn das Produkt mehrsprachig bedruckt ist und die deutsche Kennzeichnung den Anforderungen der LMIV entspricht.\u003cbr\u003eEIGENSCHAFTEN - Lange Nudeln mit einer Konsistenz, die dank einer sorgfältigen Auswahl von Hartweizen immer bissfest ist, mit einer Kochzeit von 9 Minuten. 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Die Garnelen-Paprika-Königinnen sind ein origineller und raffinierter erster Gang, aber gleichzeitig recht schnell zubereitet\u003cbr\u003eBARILLA - Barilla ist ein italienisches Familienunternehmen, das seit 1877 die Leidenschaft für Pasta pflegt. Unsere Saucen, Pasta und Cerealien sind schmackhaft, sicher und tragen zu einer ausgewogenen Ernährung auf Ihrem Tisch bei\u003cbr\u003eZutaten Getreide\u003c\/div\u003e","brand":"Barilla","offers":[{"title":"Default Title","offer_id":55757082001791,"sku":"R1-C898-XSUZ","price":23.37,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0540\/2063\/6851\/files\/barilla-kurze-pasta-testpaket-pasta-barilla-specialita-italienisch-nudeln-9-pack-x-500-g-8076809518611-1183384341_08ed74f8-e708-457a-a89a-019375b237cd.jpg?v=1788170570","url":"https:\/\/itiliangourmet.com\/products\/testpaket-pasta-barilla-specialita-italienisch-nudeln-9-pack-x-500-g","provider":"Italian Gourmet","version":"1.0","type":"link"}