{"product_id":"barilla-piccolini-mini-ruote-9-x-500g-4500g-teigwaren-aus-hartweizengriess","title":"Barilla Piccolini Mini Ruote 9 x 500 g = 4500 g Teigwaren aus Hartweizengrieß Mini-Pasta italienisch Original","description":"\u003cp\u003e\u003cstrong\u003eBarilla Piccolini Mini Ruote 9 x 500 g = 4500 g Teigwaren aus Hartweizengrieß Mini-Pasta italienisch Original\u003c\/strong\u003e ist eine original italienische Spezialität von Barilla Piccolini Mini. Ideal für Kundinnen und Kunden in Deutschland, die italienische Originalprodukte online kaufen möchten.\u003c\/p\u003e\u003ch3\u003eProduktvorteile\u003c\/h3\u003e\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eVerstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern sanktioniert werden. Zudem drohen bei fehlerhafter Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. 1.2 Allgemeines Durch die LMIV wurden unter anderem Pflichtangaben zu Nähwertdeklaration, Gebrauchsanweisungen und Angaben zum Ursprungsland bei Waren aus dem Ausland eingeführt. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln angebracht sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (zur Definition „vorverpackter Lebensmittel“ siehe Art. 2 Abs. 2 Buchst. e LMIV). Vor Inkrafttreten der LMIV mussten diese Angaben nur auf für den Endverbraucher bestimmten Verpackungen deklariert werden. Die Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eDie Piccolini Mini Wheels sind in nur 6 Minuten fertig und kombinieren die Freude an der Miniaturgröße mit dem Spaß an einer perfekt ausbalancierten Form. Die Bohnen, die wir verwenden, stammen von Sorten, die mit Sorgfalt und Leidenschaft angebaut werden, um 100 % italienische Qualität zu gewährleisten, die Erwachsene und Kinder glücklich macht.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eIDEAL MIT: Ideal für Nudelsalate. Probieren Sie die Mini Ruote mit einem köstlichen Pesto aus frischem Basilikum, gemischt mit Olivenöl, garniert mit Tomaten, gekochten grünen Bohnen und gewürfeltem Mozzarella.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eDURCHSCHNITTLICHE NÄHRWERTE FÜR 100G: ENERGIE kJ 1521 ENERGIE kcal 356 FETTE 1,5 g davon 0,3 g GESÄTTIGTE FETTSÄUREN KOHLENHYDRATE 72,7 g davon ZUCKER g 1 FASER g 3 PROTEINE 11,5 g SALZ 0,002 g\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003ePortionsgröße 100 grams, Eiweiß salt\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\u003ch3\u003eOriginalbeschreibung\u003c\/h3\u003e\u003cdiv class=\"product-description-original\"\u003eVerstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern sanktioniert werden. Zudem drohen bei fehlerhafter Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. 1.2 Allgemeines Durch die LMIV wurden unter anderem Pflichtangaben zu Nähwertdeklaration, Gebrauchsanweisungen und Angaben zum Ursprungsland bei Waren aus dem Ausland eingeführt. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln angebracht sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (zur Definition „vorverpackter Lebensmittel“ siehe Art. 2 Abs. 2 Buchst. e LMIV). Vor Inkrafttreten der LMIV mussten diese Angaben nur auf für den Endverbraucher bestimmten Verpackungen deklariert werden. Die Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers\u003cbr\u003eDie Piccolini Mini Wheels sind in nur 6 Minuten fertig und kombinieren die Freude an der Miniaturgröße mit dem Spaß an einer perfekt ausbalancierten Form. Die Bohnen, die wir verwenden, stammen von Sorten, die mit Sorgfalt und Leidenschaft angebaut werden, um 100 % italienische Qualität zu gewährleisten, die Erwachsene und Kinder glücklich macht.\u003cbr\u003eIDEAL MIT: Ideal für Nudelsalate. Probieren Sie die Mini Ruote mit einem köstlichen Pesto aus frischem Basilikum, gemischt mit Olivenöl, garniert mit Tomaten, gekochten grünen Bohnen und gewürfeltem Mozzarella.\u003cbr\u003eDURCHSCHNITTLICHE NÄHRWERTE FÜR 100G: ENERGIE kJ 1521 ENERGIE kcal 356 FETTE 1,5 g davon 0,3 g GESÄTTIGTE FETTSÄUREN KOHLENHYDRATE 72,7 g davon ZUCKER g 1 FASER g 3 PROTEINE 11,5 g SALZ 0,002 g\u003cbr\u003ePortionsgröße 100 grams, Eiweiß salt\u003c\/div\u003e","brand":"Barilla Piccolini Mini","offers":[{"title":"Default Title","offer_id":55757049037183,"sku":"Q6-O91U-TGE4","price":22.09,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0540\/2063\/6851\/files\/barilla-piccolini-mini-mini-pasta-barilla-piccolini-mini-ruote-9-x-500g-4500g-teigwaren-aus-hartweizengriess-4251516800714-1183383882_efb60bb4-1244-41a4-8860-7337da7ba901.jpg?v=1788170890","url":"https:\/\/itiliangourmet.com\/products\/barilla-piccolini-mini-ruote-9-x-500g-4500g-teigwaren-aus-hartweizengriess","provider":"Italian Gourmet","version":"1.0","type":"link"}